10151 items (0 unread) in 32 feeds
17:57
21:22
23:57
16:35
18:08
13:29
9:12
16:38
1:54
20:22
14:26
23:48
23:04
8:32 Wir wollen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch die Veröffentlichungen dieser Materialien unterstützen, damit die Ermittlungen in einer Art geführt werden, dessen Ergebnis auch wirklich präventiven Charakter hat.
Die beiden Zusammenschnitte zeigen den Ablauf jeweils aus den Perspektiven der beiden vor Ort eingesetzten Polizeikameras sowie der Aufnahmen der Demoteilnehmer, die hier eine anlaßbezogene Überwachung staatlichen Handelns betrieben haben. Die Perspektiven der Polizeikameras sind in den Videos daran zu erkennen, daß sie bei den gewalttätigen Ausschreitungen der Polizisten systematisch vom Geschehen weggedreht werden.
Warum wir dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich machen
Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.
Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert hatte, seine Dienstnummer anzugeben.
Die Polizei behauptet hernach, über diesen Angriff kein Videomaterial zu besitzen. Die von der Polizei vorgelegten Bänder belegen, daß die Videobeamten regelrecht die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten haben. Sie sind am Ort, aber fokusieren die Kameras weg vom Geschehen. Auf diese Weise bleibt die Straftat selbst polizeilicherseits ungefilmt. Gefilmt wurde aber das Vorgeschehen, das mittäterschaftliche Zusammenwirken mindestens der beiden Polizeibeamten als "Schläger" und "Reißer" wird dadurch belegt.
Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv. Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die Unverhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer Rechtsradikaler.
Wir haben uns entschlossen, die Bilder so zu zeigen, wie sie sind. Wir sehen keinen Anlaß, die Gesichter der Beteiligten unkenntlich zu machen. Täter und Opfer, Polizeibeamte wie Demonstranten sind öffentlich aufgetreten.
Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger. Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert. Die Öffentlichkeit hat daher einen Anspruch darauf, die Bilder offen und unverändert sehen zu dürfen.
Die Polizisten müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, das Entdeckungsrisiko für Beamte, die Gewalthandlungen begehen, muß erhöht werden. Das Risiko für Bürger, die solche Gewalthandlungen sehen und zur Anzeige bringen wollen, muß verringert werden. Allein die Frage nach einer Dienstnummer kann, wie der Fall zeigt, dazu führen, daß der Fragende zusammengeschlagen wird.
Die Polizisten müssen in einer Weise ausgebildet werden, daß sie gewaltvermeidend in Konflikte am Rande von Demonstrationen gehen. Schließlich muß den Polizisten das "Feindbild Demonstrant" genommen werden. Es handelte sich bei der Demonstration um eine Bürgerrechtsdemonstration.
Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr erfolgreich folgende Äußerungen untersagt:
Presseerklärung vom 13.10.2009 (Sonntag, 14 Uhr)
"Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus."
Erklärung des Polizeipräsidenten im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin am 21.9.2009:
"Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen gegeben. Aus diesem sei gegen 18 Uhr das Lied "Bullenschweine" abgespielt worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine auf die Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf eine Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet. Man habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu überprüfen. Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den Lautsprecherwagen anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von circa 50 Personen eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu stören". Eine vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person zum Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen versucht, den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei auch ein 37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er habe sein Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann habe mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte weiter die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der Festnahme erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der Festnahme und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich hier nichts sagen". Er wolle erst den Abschluß der Beweisaufnahme durch die Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten, sagte Glietsch, daß von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.
Handelnde Personen:
Wir dokumentieren das Kartell der Verschleierungen, Verdunkelungen und falschen Verdächtigungen, die in der Polizei anschließend, nach Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden.
In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009 heißt es: "[...] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche Personen aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern bedrängt und behindert."
Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine "Festnahme": Wann hat der "Reißer" dem Gewaltopfer die Festnahme erklärt? Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im Deutschland des Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren am T-Shirt? Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines "Schlägers"?
Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers
Das Gewaltopfer ist 1,60 m groß und wiegt 60 kg. Er ist nicht als Straßenkämpfer oder in irgendeiner Kampfsportart ausgebildet.
Die Anzeige gegen das Gewaltopfer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erfolgte auf der Grundlage der Angaben der wegen diverser (gefährlicher) Körperverletzungen selbst unter Tatverdacht stehenden Beamten, dem "Reißer" und dem "Schläger".
Das Video ist am 12.9.2009 (Sonnabend) gegen 22 Uhr im Netz aufgetaucht und hat nahezu sofort für großes Aufsehen wegen der sichtbaren Polizeigewalt gesorgt.
Der "Schläger" hat seine Zeugenaussage am 12.9.2009 angeblich um 23.06 Uhr abgesetzt. Der "Reißer" hat seine Aussage am 13.9.2009 um 17.37 Uhr zu Papier gebracht, ein weiterer Beamter am 13.9.2009 um 19.01 Uhr. Alle kannten das Hauptvideo und haben dazu passend eine "Vorgeschichte" gesponnen.
Sie wußten nicht, daß es weiteres beweiskräftiges Videomaterial gab
a. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner dieser Situationen schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine oder kehrt er zwei Meter zurück usw.
b. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des Gewaltopfers:
Die "Festnahme" des Gewaltopfer ist vollständig dokumentiert. Der Platzverweiser läßt von ihm ab. Es gibt keinen weiteren Beamten, der ihm einen Platzverweis ausspricht. "Reißer" und "Schläger" laufen sogar um ihn herum und räumen zunächst das "Schlagfeld". Nachdem der Platzverweiser von dem Gewaltopfer abläßt, geht das Gewaltopfer seinen Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der "Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede Ansprache an, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt ihn, ohne irgendeine Gelegenheit zu geben, sein Fahrrad zu sichern, nach vorne, direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht des Gewaltopfers. Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre angesichts der Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger" gar nicht möglich.
Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt: Er reißt ihm die Lippe kaputt und schlägt ihn brutal an den Hinterkopf. Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos und mißhandeltes Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger".
aa. Vorgeschichte:
Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr in einer "Zeugenaussage": "Dabei fiel mir eine männliche Person mit einem mitgeführten Fahrrad auf. Diese Person setzte immer wieder sein Fahrrad ein, um dieses blockierend den eingesetzten Polizeikräften vor die Beine zu schieben. Des weiteren trat er immer wieder zwei Schritte zurück, um sich dann wieder im "richtigen Moment" den Einsatzkräften in den Weg zu stellen. Die Personen wurden daraufhin mehrmals von verschiedenen Beamten aufgefordert, in den von der Polizei zugewiesenen Bereich zu gehen. Dieser Aufforderung kamen diese Personen zu keinem Zeitpunkt nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor. Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautsprecherwagens."
Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "...wurde eine weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte dazu, daß sich die am Ort befindlichen Personen der linken Szene aggressiv und lautstark den Kollegen in den Weg stellten, die zuvor die Freiheitsentziehung getätigt hatten. Die Polizeikräfte wurden daran gehindert, die Örtlichkeit mit der festgenommenen Person zu verlassen. ... ...erhielt durch .. Z. den Auftrag, gegen diese Störergruppe Platzverweise auszusprechen ...Hierbei fiel immer wieder eine männliche Person mit einem Fahrrad auf, welche sich den Kollegen gewollt in den Weg stellte.. ..Er wurde mehrmals aufgefordert, den Platz in Richtung Streesemannstraße zu verlassen ... "
Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das Gewaltopfer gefolgt.
Der "Schläger" behauptet weiter: "Allen Aufforderungen kam er zu keiner Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach wieder den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer wieder sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den Polizeibeamten vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen."
Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "... schrie mich eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich sollte dafür sorgen, daß 'der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen hat'. Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, daß es zur Zeit noch nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich diese Person ... an, daß ich eine 'Strafvereitelung' begehen würde. Ich entgegnete, daß ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln. ....Er wiederholte mehrmals, daß die Beamten Körperverletzungen und Strafvereitelungen im Amt begehen würden. Dabei blickte er sich permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten. Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu entfernen.... .. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."
bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der Festnahme
Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "Um zu verhindern, daß die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu sichern, entschloß ich mich, die Person festzuhalten und zu den Beamten, welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riß sich die Person von mir los, und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte, die Person nun mittels Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es, sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und um ihn anschließend fixieren zu können, entschloß ich mich, einmal mit meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen. Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt werden."
Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.09 um 23.06 Uhr: "Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere Sympathisanten handgreiflich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein, um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen ihre Griffe und entfernten sich."
Der dritte Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weitergehen konnten. Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in Höhe des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und ergriff ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich wegzudrehen. Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien und näherten sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während (Reißer) versuchte, den nunmehr Beschuldigten ... mittels Festhaltetechnik zu kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des Zuges diese Maßnahme abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch körperliche Gewalt diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die Einsatzkräfte behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich der Beschuldigte stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Wehr setzte, mußten weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."
Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009, Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß das in Einklang mit den Schilderungen des ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Hauptvideos zu bringen wäre oder auch nur mit den Schilderungen der Auskunftspersonen?
Sie nimmt auf: "In Höhe des Fontaneplatz wurde dann nach angelegter Vermummung einer Person die Freiheit entzogen. ... zahlreiche Personen um den Gruppenwagen drängten ..., wurden durch die eingesetzten Personen Platzverweise ausgesprochen, um die Straße, auf der sich die Personen befanden, wieder frei zu bekommen, denn der Fahrzeugverkehr lief hier weiterhin. Der Beschuldigte, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war, wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt ... Der Besch. trat nach dem Aussprechen des Platzverweises auch kurz zurück, bahnte sich dann aber seinen Weg erneut auf der Straße zu den Polizeikräften. Diese wurden durch ihn behindert und konnten der eigentlichen Tätigkeit, dem Aussprechen von Platzverweisen, nicht nachkommen. Dies wiederholte der Beschuldigte noch einige Male, wobei er als Grund angab eine Dienstkarte bekommen zu wollen, um eine Anzeige gegen die eingesetzten Polizeibeamten fertigen zu lassen. Dabei schrie er mehrmals laut, daß alle Beamten eine Strafvereitelung begehen würden. Ihm wurde durch diese jedoch erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war eine Dienstkarte auszuhändigen, doch der Besch. wiederholte seine unwahren Äußerungen lautstark und stelle sich erneut den Polizeibeamten in den Weg. Dabei begann der Beschuldigte lautstark seinen Unmut über die Polizei zu äußern und stellte sich erneut den Polizeibeamten in den Weg. Hier wurde er durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt in Form von Wegschieben und Wegdrängen der Person in Richtung der Grünanlage abgewiesen, damit er sich in Richtung Stresemannstraße entfernt. Diesem widersetzte er sich jedoch, indem er sich abermals in den Weg stellte. Als der (Reißer) auf den Besch. zuging, lief dieser in Richtung der Lautsprecherwagenüberprüfung. (Reißer) entschloß sich nun, aufgrund der wiederholten Störungshandlungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen den Besch. zu ergreifen, wobei der sich aus dem Haltegriff lösen konnte. Beim erneuten Ergreifen durch (Reißer) stieß dieser mit seinem Arm auf den Haltegriff um sich erneut der Freiheitsentziehung zu entziehen. Der nun unterstützende Polizeibeamter X ergriff nun den Besch. Der Beschuldigte kam mit diesem zu Fall..."
Kein Wort von den Schlägen des "Reißers" und des "Schlägers", kein Wort davon, daß der "Reißer" dem Gewaltopfer die Lippen zerrissen hat, findet sich in dieser "Strafanzeige".
28.10.2009
Rechtsanwalt Eisenberg
Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera 1
Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera 2
8:32
18:02 The 26th Chaos Communication Congress (26C3) is the annual four-day conference organized by the Chaos Computer Club (CCC). It takes place at the bcc Berliner Congress Center in Berlin, Germany. The Congress offers lectures and workshops on a multitude of topics and attracts a diverse audience of thousands of hackers, scientists, artists, and utopians from all around the world. The 26C3s slogan is Here Be Dragons.
19:08 Die auf Festplatten gespeicherten Daten spiegeln heute oft das gesamte Leben eines Menschen wider. Die derzeitigen Regelungen in der Strafprozeßordnung und weiteren Gesetzen sowie die polizeiliche Praxis müssen an diese Entwicklung angepaßt und die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Schranken umgesetzt werden. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen muß daher endlich seinen konkreten Niederschlag in den Gesetzen finden. Es dürfen nicht weiterhin informationstechnische Systeme beschlagnahmt und – teilweise von privaten Dienstleistern – ausgewertet werden, ohne daß der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beachtet wird. (Tipp an die FDP: Mal bei den Parteikollegen Burkhard Hirsch und Gerhart Baum nachfragen für Details.)
VorratsdatenspeicherungDie Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und verändert unsere Gesellschaft von Grund auf. Der Staat stellt alle seine Bürger unter Generalverdacht, zeichnet das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile auf. Statt auf die Abschaffung durch das Verfassungsgericht zu warten, ist hier aktives politisches Handeln erforderlich, um diese eklatante Fehlentwicklung zu stoppen. Deutschland muß hier eine internationale Vorbildrolle erfüllen und die Vorratsdatenspeicherung beenden.
BiometrieDie ausgesprochen kostenträchtige vollständige biometrische Erfassung aller Bürger muß ein Ende finden, ehe die ersten Datenskandale passieren. Da kein nennenswerter Sicherheitsgewinn durch diese biometrische Datensammlung entsteht, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt für die Notbremse, ehe der biometrische Personalausweis Pflicht wird. (Tipp: Gesparte Millionen in die Bildung investieren.)
TKÜ-Schwemme, Automatisierung und OutsourcingDie Telekommunikationsüberwachung durch Ermittlungsbehörden hat sich, wie von Kritikern vorhergesagt, explosionsartig entwickelt. Hier gilt es, endlich einen Riegel vorzuschieben, da der Richtervorbehalt in der Praxis zu einem reinen Abstempelvorgang verkommen ist. Der Tatbestandskatalog für Telekommunikationsüberwachung muß daher auf das Notwendige reduziert und die Genehmigungspraxis endlich restriktiver reguliert werden. Besondere Gefahren drohen durch die zunehmende Zentralisierung der Überwachungsinfrastruktur und durch die Tatsache, daß viele Anbieter das Abhören der Gespräche und E-Mails auf in der Praxis kaum kontrollierbare private Outsourcing-Anbieter verlagern. Schäubles kostenträchtiges Lieblingsprojekt, das Bundesüberwachungszentralamt, schafft durch Zentralisierung und Intransparenz ebenfalls massive Risiken.
BKA-GesetzDas BKA-Gesetz schafft eine Behörde, die wir in Deutschland aus gutem Grund nie mehr wollen – eine Geheimpolizei. Bis auf Platitüden von "abstrakter Gefährdungslage" bis "Schritthalten mit den Terroristen" sind keine stichhaltigen Gründe für die beschlossenen weiteren 24 Ausweitungen von BKA-Ermittlungsbefugnissen genannt worden. Statt den weiteren Abbau von Personal durch immer neue Überwachungstechnik zu legitimieren, ist eine Umsteuerung zu besserer Polizeiarbeit notwendig.
Internationaler DatenaustauschDie bilateralen Abkommen, die den USA und weiteren Staaten unkontrollierten Zugriff auf deutsche Datenbanken verschaffen, sowie die Flugpassagierdatenübermittlung gehören eingeschränkt. Die deutsche Regierung muß sich auf europäischer Ebene dafür starkmachen, Drittstaaten nicht weiterhin Zugriff auf sensible Daten zu erlauben. Der Staat muß hier die Schutzfunktion für seine Bürger auch im digitalen Raum wahrnehmen.
eGovernmenteGovernment muß in Zukunft so verstanden werden, daß vor allem Regierungshandeln transparent wird, nicht der Bürger gläsern. Derzeitige Projekte müssen vorbehaltlos auf Sinnhaftigkeit geprüft werden. Bloße Industrieförderung darf nicht als Begründung für Vorhaben herhalten, die den Bürger zu einem Datensatz degradieren. Richtschnur für eGovernment-Vorhaben muß die Verbesserung der Bürgerservices, die tatsächliche und nicht nur vorgebliche Entbürokratisierung sowie die Transparentmachung und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln sein. Die Prozesse müssen so ausgelegt werden, daß Datenschutzprobleme minimiert, zentrale Datenhaltung vermieden und Auskünfte nach Informationsfreiheitsgesetz vereinfacht werden.
Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikDas durch die Einführung des Bundestrojaners, die Diskussion um eine "Quellen-TKÜ" und die neuen umfangreichen Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entstandene Mißtrauen gegenüber staatlichen Eingriffen in informationstechnische Systeme beeinträchtigt nachhaltig den notwendigen Aufbau von zielgerichteten, bürgerrechtskompatiblen Schutzmaßnahmen für deutsche IT-Systeme und -Netze. Um hier zu einer unabhängigen Instanz zu kommen, die sich das Vertrauen von Industrie und Nutzern wieder erarbeiten kann, ist eine Neukonstituierung des BSI als unabhängige Behörde ohne Beteiligung oder Weisungsbefugnis des Bundesinnenministeriums (BMI) erforderlich. Niemand wird sonst den Beteuerungen glauben, daß das BSI nicht im Zweifelsfall Handlanger der Überwachungsgier des BMI wird.
Verbraucherschutz gegen DatenmissbrauchDie Datenskandale der letzten Jahre haben eines gezeigt: Die Industrie ist zum verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten von Verbrauchern nicht in der Lage. Nur eine grundlegende Änderung des Verhältnisses zwischen Datenverarbeitern und Bürgern kann hier Abhilfe schaffen. Der CCC schlägt hierzu den Datenbrief vor, eine verpflichtende jährliche Mitteilung an den Bürger über alle über ihn gespeicherten und verarbeiteten Daten und deren Herkunft sowie Weitergabe. Zusätzlich ist für neue Datenerhebungen eine explizite Zustimmung (opt-in) zur Verarbeitung bzw. Weitergabe notwendig, die nicht an den Abschluß eines Vertrages gekoppelt werden darf. Die Strafen für Datenverbrechen müssen drastisch verschärft und eine persönliche Haftbarkeit von Geschäftsführern für Verstöße eingeführt werden. Das Listenprivileg muß endlich abgeschafft werden.
Datenschutzbeauftragte stärkenDie Datenschutzbehörden in Bund und Ländern müssen personell und finanziell gestärkt und strukturell unabhängig von den Innenministerien werden. Betriebliche Datenschutzbeauftragte sollen endlich vergleichbare Rechte wie Betriebsräte erhalten.
Urheberrecht: Abschied von VerbraucherkriminalisierungDie fortgesetzte Verzerrung der Rechtslage in der Urhebergesetzgebung zugunsten der Verwerter führt zu einer Delegitimierung des Rechtsstaats. Wenn weiterhin realitätsferne, auf den einseitigen Erhalt überholter Geschäftsmodelle zielende Gesetze produziert werden, die schon aus praktischen Erwägungen sogar von den Behörden ignoriert werden, verfällt die Autorität des Rechts. Hier bedarf es neuer, verbraucherfreundlicher und wirklichkeitsnaher Regelungen und gegebenenfalls staatlicher Beihilfen für die Umstellung auf digitale Geschäftsmodelle, welche die Interessen von Konsumenten und Autoren gegenüber den Verwertern stärken. DRM-basierte Geschäftsmodelle dürfen nicht gefördert werden, da sie den Erhalt von Kulturgütern durch Bibliotheken und die kreative Nutzung von Werken verhindern.
Zensur und NetzneutralitätDie Einführung von Zensurinfrastrukuren im Netz sind eine Bankrotterklärung der Strafverfolger. Jede Regierung, die sich nicht durch kurzsichtige Politik selbst ad absurdum führen will, muß Netzneutralität und Zensurfreiheit im Netz auf ihre Agenda schreiben. Es dürfen nicht weiterhin Politiker, die ohne vor Scham im Boden zu versinken öffentlich sagen, sie hätten gern chinesische Verhältnisse, Regierungspolitik machen. (Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Uhl) Die Netzneutralität für Internet-Anbieter – egal ob Fest- oder Mobilnetz – muß gesetzlich festgeschrieben werden. Ohne eine solche Regelung sind dramatische Verzerrungen des Wettbewerbs im digitalen Raum und die zukünftige Ausblendung oder Benachteiligung von mißliebigen Inhalten nicht zu verhindern.
19:08 Die auf Festplatten gespeicherten Daten spiegeln heute oft das gesamte Leben eines Menschen wider. Die derzeitigen Regelungen in der Strafprozeßordnung und weiteren Gesetzen sowie die polizeiliche Praxis müssen an diese Entwicklung angepaßt und die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Schranken umgesetzt werden. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen muß daher endlich seinen konkreten Niederschlag in den Gesetzen finden. Es dürfen nicht weiterhin informationstechnische Systeme beschlagnahmt und – teilweise von privaten Dienstleistern – ausgewertet werden, ohne daß der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beachtet wird. (Tipp an die FDP: Mal bei den Parteikollegen Burkhard Hirsch und Gerhart Baum nachfragen für Details.)
VorratsdatenspeicherungDie Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und verändert unsere Gesellschaft von Grund auf. Der Staat stellt alle seine Bürger unter Generalverdacht, zeichnet das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile auf. Statt auf die Abschaffung durch das Verfassungsgericht zu warten, ist hier aktives politisches Handeln erforderlich, um diese eklatante Fehlentwicklung zu stoppen. Deutschland muß hier eine internationale Vorbildrolle erfüllen und die Vorratsdatenspeicherung beenden.
BiometrieDie ausgesprochen kostenträchtige vollständige biometrische Erfassung aller Bürger muß ein Ende finden, ehe die ersten Datenskandale passieren. Da kein nennenswerter Sicherheitsgewinn durch diese biometrische Datensammlung entsteht, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt für die Notbremse, ehe der biometrische Personalausweis Pflicht wird. (Tipp: Gesparte Millionen in die Bildung investieren.)
TKÜ-Schwemme, Automatisierung und OutsourcingDie Telekommunikationsüberwachung durch Ermittlungsbehörden hat sich, wie von Kritikern vorhergesagt, explosionsartig entwickelt. Hier gilt es, endlich einen Riegel vorzuschieben, da der Richtervorbehalt in der Praxis zu einem reinen Abstempelvorgang verkommen ist. Der Tatbestandskatalog für Telekommunikationsüberwachung muß daher auf das Notwendige reduziert und die Genehmigungspraxis endlich restriktiver reguliert werden. Besondere Gefahren drohen durch die zunehmende Zentralisierung der Überwachungsinfrastruktur und durch die Tatsache, daß viele Anbieter das Abhören der Gespräche und E-Mails auf in der Praxis kaum kontrollierbare private Outsourcing-Anbieter verlagern. Schäubles kostenträchtiges Lieblingsprojekt, das Bundesüberwachungszentralamt, schafft durch Zentralisierung und Intransparenz ebenfalls massive Risiken.
BKA-GesetzDas BKA-Gesetz schafft eine Behörde, die wir in Deutschland aus gutem Grund nie mehr wollen – eine Geheimpolizei. Bis auf Platitüden von "abstrakter Gefährdungslage" bis "Schritthalten mit den Terroristen" sind keine stichhaltigen Gründe für die beschlossenen weiteren 24 Ausweitungen von BKA-Ermittlungsbefugnissen genannt worden. Statt den weiteren Abbau von Personal durch immer neue Überwachungstechnik zu legitimieren, ist eine Umsteuerung zu besserer Polizeiarbeit notwendig.
Internationaler DatenaustauschDie bilateralen Abkommen, die den USA und weiteren Staaten unkontrollierten Zugriff auf deutsche Datenbanken verschaffen, sowie die Flugpassagierdatenübermittlung gehören eingeschränkt. Die deutsche Regierung muß sich auf europäischer Ebene dafür starkmachen, Drittstaaten nicht weiterhin Zugriff auf sensible Daten zu erlauben. Der Staat muß hier die Schutzfunktion für seine Bürger auch im digitalen Raum wahrnehmen.
eGovernmenteGovernment muß in Zukunft so verstanden werden, daß vor allem Regierungshandeln transparent wird, nicht der Bürger gläsern. Derzeitige Projekte müssen vorbehaltlos auf Sinnhaftigkeit geprüft werden. Bloße Industrieförderung darf nicht als Begründung für Vorhaben herhalten, die den Bürger zu einem Datensatz degradieren. Richtschnur für eGovernment-Vorhaben muß die Verbesserung der Bürgerservices, die tatsächliche und nicht nur vorgebliche Entbürokratisierung sowie die Transparentmachung und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln sein. Die Prozesse müssen so ausgelegt werden, daß Datenschutzprobleme minimiert, zentrale Datenhaltung vermieden und Auskünfte nach Informationsfreiheitsgesetz vereinfacht werden.
Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikDas durch die Einführung des Bundestrojaners, die Diskussion um eine "Quellen-TKÜ" und die neuen umfangreichen Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entstandene Mißtrauen gegenüber staatlichen Eingriffen in informationstechnische Systeme beeinträchtigt nachhaltig den notwendigen Aufbau von zielgerichteten, bürgerrechtskompatiblen Schutzmaßnahmen für deutsche IT-Systeme und -Netze. Um hier zu einer unabhängigen Instanz zu kommen, die sich das Vertrauen von Industrie und Nutzern wieder erarbeiten kann, ist eine Neukonstituierung des BSI als unabhängige Behörde ohne Beteiligung oder Weisungsbefugnis des Bundesinnenministeriums (BMI) erforderlich. Niemand wird sonst den Beteuerungen glauben, daß das BSI nicht im Zweifelsfall Handlanger der Überwachungsgier des BMI wird.
Verbraucherschutz gegen DatenmissbrauchDie Datenskandale der letzten Jahre haben eines gezeigt: Die Industrie ist zum verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten von Verbrauchern nicht in der Lage. Nur eine grundlegende Änderung des Verhältnisses zwischen Datenverarbeitern und Bürgern kann hier Abhilfe schaffen. Der CCC schlägt hierzu den Datenbrief vor, eine verpflichtende jährliche Mitteilung an den Bürger über alle über ihn gespeicherten und verarbeiteten Daten und deren Herkunft sowie Weitergabe. Zusätzlich ist für neue Datenerhebungen eine explizite Zustimmung (opt-in) zur Verarbeitung bzw. Weitergabe notwendig, die nicht an den Abschluß eines Vertrages gekoppelt werden darf. Die Strafen für Datenverbrechen müssen drastisch verschärft und eine persönliche Haftbarkeit von Geschäftsführern für Verstöße eingeführt werden. Das Listenprivileg muß endlich abgeschafft werden.
Datenschutzbeauftragte stärkenDie Datenschutzbehörden in Bund und Ländern müssen personell und finanziell gestärkt und strukturell unabhängig von den Innenministerien werden. Betriebliche Datenschutzbeauftragte sollen endlich vergleichbare Rechte wie Betriebsräte erhalten.
Urheberrecht: Abschied von VerbraucherkriminalisierungDie fortgesetzte Verzerrung der Rechtslage in der Urhebergesetzgebung zugunsten der Verwerter führt zu einer Delegitimierung des Rechtsstaats. Wenn weiterhin realitätsferne, auf den einseitigen Erhalt überholter Geschäftsmodelle zielende Gesetze produziert werden, die schon aus praktischen Erwägungen sogar von den Behörden ignoriert werden, verfällt die Autorität des Rechts. Hier bedarf es neuer, verbraucherfreundlicher und wirklichkeitsnaher Regelungen und gegebenenfalls staatlicher Beihilfen für die Umstellung auf digitale Geschäftsmodelle, welche die Interessen von Konsumenten und Autoren gegenüber den Verwertern stärken. DRM-basierte Geschäftsmodelle dürfen nicht gefördert werden, da sie den Erhalt von Kulturgütern durch Bibliotheken und die kreative Nutzung von Werken verhindern.
Zensur und NetzneutralitätDie Einführung von Zensurinfrastrukuren im Netz sind eine Bankrotterklärung der Strafverfolger. Jede Regierung, die sich nicht durch kurzsichtige Politik selbst ad absurdum führen will, muß Netzneutralität und Zensurfreiheit im Netz auf ihre Agenda schreiben. Es dürfen nicht weiterhin Politiker, die ohne vor Scham im Boden zu versinken öffentlich sagen, sie hätten gern chinesische Verhältnisse, Regierungspolitik machen. (Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Uhl) Die Netzneutralität für Internet-Anbieter – egal ob Fest- oder Mobilnetz – muß gesetzlich festgeschrieben werden. Ohne eine solche Regelung sind dramatische Verzerrungen des Wettbewerbs im digitalen Raum und die zukünftige Ausblendung oder Benachteiligung von mißliebigen Inhalten nicht zu verhindern.
19:08
11:25
21:25 Der gefilmte Übergriff [1] fand nach Beendigung des Demonstrationszuges abseits der Kundgebung statt. Nach Angaben der Polizei [2] behinderte der im Video geschlagene und dann festgenommene Fahrradfahrer polizeiliche Maßnahmen. Er wollte sich jedoch seinerseits nur nach der Dienstnummer der Beamten erkundigen, um eine Anzeige gegen eine vorher erfolgte Festnahme zu erstatten. [3]
Wenn die Identifikation von gewalttätigen Polizisten durch die Beamten selbst so unterlaufen wird, bleibt als einzige nicht die polizeilichen Maßnahmen störende Option das Anbringen von gut sichtbaren auf der Veranstaltung eindeutigen Identifikationsnummern an den eingesetzen Kräften. Die zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen eingesetzte Schriftart eignet sich dabei gut für eine Erkennung von Straftätern in der Polizei auch auf unscharfen und verwackelten Bildern.
Auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wie Fußballspielen und politischen Demonstrationen gab es zuletzt immer häufiger Berichte von unverhältnismäßiger Gewalt der Polizei gegen Zuschauer und Demonstranten. Offensichtlich kann man die Übergriffe – wie sie nun zum ersten Mal in HD-Qualität dokumentiert wurden – nicht als bedauerliche Einzelfälle abtun. Innerhalb der Polizeitruppe gibt es einzelne Beamte, die – auch unter Deckung ihrer Kollegen – Veranstaltungen zum Aggressionsabbau benutzen. Andy Müller-Maguhn, Sprecher des CCC sagte, "Polizeieinsätze dürfen kein rechtsfreier Raum sein, die im Schutz der Anonymität zu Entgleisungen einladen."
Während bisherige Berichte über Polizeiübergriffe zu leichtfertig als übertrieben abgetan wurden, gibt es nach Erscheinen dieses Videos keinen Zweifel mehr. Wir fordern daher weiter, Polizisten regelmäßig Kontrollen zu unterziehen, ob sie die charakterliche Festigkeit besitzen, der teils aufgeheizten Stimmung in großen Menschenmengen gelassen und unter verhältnismäßigem Einsatz des ihnen vom Souverän eingeräumten Gewaltmonopols zu begegnen.
Werden von Polizisten begangene Straftaten nicht mit der selben Härte verfolgt wie die ebenfalls verabscheuenswürdigen Angriffe von Demonstranten auf die Beamten, und wenn falsch verstandener Korpsgeist die Strafverfolgung behindert, besteht die Gefahr, dass das Internet als öffentlicher Pranger mißbraucht wird. Der Achtung vor unserem Staat und seinen Organen wird durch Vertuschung dieser Vorkommnisse ein Bärendienst erwiesen.
Links
21:25
16:24
15:42 Wir denken: Es reicht nicht, darauf zu warten, dass das Bundesverfassungsgericht die hysterischen "Sicherheitspolitiker" vielleicht mal wieder zur Ordnung ruft. Es ist vielmehr Zeit, den in kollektiver Terrorpsychose verfangenen Politdarstellern zu zeigen, was wir von ihrer Seifenoper halten. Die Gelegenheit ist günstig, denn wir haben bald wieder die Wahl und müssen klarmachen, was unsere Prioritäten sind. Informationsfreiheit und digitale Bürgerrechte sind keine Selbstverständlichkeit mehr und brauchen daher eine starke Stimme auf der Straße, nicht nur im Netz.
Wir wissen: Demonstrieren macht sexy, verbessert die Muskulatur und schafft Möglichkeiten zur persönlichen unbelauschten Fraternisierung mit Gleichgesinnten. Deshalb: Bringt Eure tollen T-Shirts, Plakate, Oma, alle Euch bekannten Mobiltelefonbesitzer, freiheitsverliebte Nachbarinnen und Luftballons mit und kommt auf die Straße. Wir schreiben es den Internetausdruckern ins Stammbuch: Weniger Freiheit bringt uns nicht mehr Sicherheit, Stoppschilder retten kein Kind.
Links:
15:42
8:44
18:02
11:26
2:31 Die Zielgruppe der Datenspuren setzt sich zusammen aus interessierten Bürgern und Datenaktivisten. Es soll der Grundstein gelegt werden für einen aktiven Selbstschutz in Zeiten wegerodierender Grundrechte. Neben den technischen Hintergründen und Abwehrmaßnahmen ist es das Ziel, die Risiken und Nebenwirkungen von Überwachung für die Gesellschaft und das Leben eines einzelnen aufzuzeigen. Zudem dienen die Datenspuren als Plattform zum Gedankenaustausch und Diskurs.
Wir wünschen uns Vorträge unter anderen zu den unten aufgeführten Themenschwerpunkten. Des Weiteren suchen wir Referenten für Workshops zur praktischen Wissensvermittlung. Neben der Vermittlung von Grundlagen freuen wir uns besonders über diskursfördernde Community-Events. Wenn Ihr ein Projekt plant oder durchgeführt habt, bieten wir Euch die Möglichkeit, dieses auf den Datenspuren zu präsentieren.
Themenschwerpunkte und Vorschläge:3./4. Oktober 2009
Wo?Kulturzentrum Scheune, Dresden-Neustadt
Einreichungen bitte ab sofort bis zum 23. August 2009 unter [https:]]
Weitere Informationen: http://www.datenspuren.de
2:31
8:10
2:10 Das Gutachten macht deutlich, wie einfach allein schon durch die Analyse der Verbindungs- und Standortdaten von Mobiltelefonen tiefe Einblicke in die Privatleben aller Telefonbenutzer möglich sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist ein Ausblick in die Zukunft, in der durch genauere Ortung und dichtere Nutzungsprofile die Auswertung der Vorratsdaten ein praktisch vollständiges Persönlichkeitsbild ergeben wird. Schon heute ist durch das Angebot nützlicher und bequemer Dienste permanente mobile Kommunikation Normalzustand für viele.
"Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird. Sollte die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeutet das praktisch ein Ende der Freiheit, unbeobachtet und ungestört zu leben", sagte CCC-Sprecher Frank Rieger.
Viele deutsche Netzanbieter haben die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen in ihrem eigenen Netz bereits an Dienstleister ausgelagert – auch die Vorratsdatenspeicherung. So bietet etwa Nokia Siemens Networks, die jüngst durch die Lieferung von Abhörsystemen in den Iran in die Schlagzeilen kam, solche zweifelhaften Dienstleistungen an. Dadurch entstehen technisch hochzentralisierte und nicht kontrollierbare Überwachungsknoten, in denen die Netzanbieter keine aktive Rolle mehr spielen. Funktional unterscheidet sich dieses Zentralsystem nur noch durch geringfügige Konfigurationsunterschiede von den in Diktaturen weltweit zur Kontrolle von Abweichlern verwendeten Installationen. Für die Abfrage der Verbindungsdaten gibt es auch in Deutschland automatisierte Schnittstellen, deren technische Konzeption auf eine uferlose, großvolumige Nutzung hinweist. Diese Infrastruktur ist für vollautomatisches millionenfaches Eindringen in die Privatsphäre ausgelegt.
Verbindungsdaten sind zudem für Mitarbeiter- und Konkurrentenbespitzelung sowie Wirtschaftsspionage ausgesprochen lukrativ. Deutsche Geheimdienste erhalten die Daten auf "legalem" Wege. Für Großunternehmen, ausländische Dienste und kriminelle Elemente ist ein Zugang durch Ausnutzung von Hintertüren, undichten Stellen oder Sicherheitslücken möglich – falls sie die Daten nicht ohnehin über ihren deutschen Partnerdienst erhalten.
"Es besteht überhaupt kein Grund für die Annahme, dass Telekommunikationsfirmen, Dienstleister oder Behörden in der Lage sind, die im automatisierten Massenbetrieb erlangten Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung sicher zu verwahren", betonte CCC-Sprecher Frank Rieger. "Sensible Daten werden in letzter Zeit unentwegt gestohlen, versehentlich veröffentlicht oder absichtlich mißbraucht. Solche Verluste und Missbräuche von Verbindungs- und Standortdaten sind nur durch ein einziges Mittel zu verhindern: Die Erhebung und Speicherung müssen gesetzlich verboten statt vorgeschrieben werden."
Links:[1] Stellungnahme des Chaos Computer Clubs zur Vorratsdatenspeicherung vom 9. Juni 2009 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08)
2:10
1:47
1:47
1:47
1:47
1:47
1:47
1:47
1:47
1:47
12:38 Der Begriff SIGINT steht sowohl für nachrichtendienstliches Abhören (signals intelligence), als auch für ein Ereignis, das den normalen Programmablauf unterbricht (signal interrupt).
Es liegt in der Tradition des Chaos Computer Clubs, sich einzumischen, Dinge auszutesten und zu hinterfragen. Mit der SIGINT wollen wir als CCC, diskordianisch und technisch kompetent, unser Knowhow zur Verfügung stellen und anderen Netzbewohnern, Experten und Aktivisten eine reale Plattform bieten, auf der wir uns austauschen, engagieren und die Welt zu einem besseren Ort machen können – oder es wenigstens versuchen.
Wir laden alle interessierten Netzbewohner und kohlenstoffbasierte Lebensformen ein, die SIGINT zu besuchen und sich mit einzubringen.
Alle Informationen zur SIGINT09 findet Ihr im Event-Wiki. Für Fragen zum Programm und Organisatorisches gibt es die E-Mailadresse sigint09 (at) cccv.de.
12:38
6:00 Durch den Spendenaufruf ist ein Betrag von über 5000€ zusammengekommen. Das Geld floss hauptsächlich in neue Hardware (1HE, Intel Core 2 Quad, 8 GByte RAM, 320 GByte im RAID 1 - zusätzlich noch eine USV). Auch die Rechnungen für Traffic und Housing werden wir von diesem Geld bezahlen können.
jabber.ccc.de beherbergt zur Zeit 37.000 aktive Benutzer – und es kommen täglich zwischen 50 und 100 neue Benutzer hinzu. Bis zu 4100 davon sind auch pro Tag gleichzeitig online.
Der neue Server läuft unter Linux 2.6.18 (natürlich 64bit), spricht XMPP mit Hilfe eines ejabberd 1.1.4 und hat zur Zeit eine Load von 0.8. Damit ist genug Luft für weitere Benutzer.
Wir sind überwältigt von der Bereitschaft der Benutzer, ihren Anteil an freier Kommunikationsinfrastruktur zu leisten und freuen uns, mit einer Community zu tun zu haben, in der wir gemeinsam ein Projekt wie jabber.ccc.de auf die Beine stellen können.
Mehr Informationen zu diesem beliebten Dienst findet Ihr unter .
22:54 20061012T190000 20061012 Filmhaus, Kinosaal 2 (Kommunales Kino), Friedrichstraße 23A, Stuttgart
Alvar Freude hat bereits in der Vergangenheit durch Projekte und Arbeiten innerhalb seines Studiums auf das Thema Zensur im Internet aufmerksam gemacht. In den Medien wurde er bekannt, da eine seiner Aktionen auch schon zu einem Strafverfahren führte. Alvar Freude berichtet aus seinen Projekten und regt zur Diskussion an.
Referent ist diesesmal der Netzaktivist Alvar Freude.
Der Eintritt ist wie immer frei, es wird jedoch um einen Unkostenbeitrag für das lokale Chaos gebeten.
Weitere Informationen wie immer unter: [www.cccs.de]
18:12 20060914T190000 20060914 Filmhaus, Kinosaal 2 (Kommunales Kino), Friedrichstraße 23A, Stuttgart
Berichte über lang Vergangenes, aus kundigem Munde dargestellt! Es gab eine Zeit *vor* dem heutigen PC-Einheitsbrei.
Referent ist diesesmal Bernd Onasch (Uranus). Der Eintritt ist wie immer frei, es wird um einen Unkostenbeitrag gebeten, um das lokale Chaos zu unterstützen.
Weitere Informationen wie immer unter: [www.cccs.de]
2:18 76 Ausgaben der Datenschleuder, dem gedruckten Sprachrohr des CCC, sind nun wieder direkt beim CCC bestellbar. Selbst Raritäten wie die Datenschleuder-Ausgabe 44,5 mit dem handgemalten Cover oder die bis vorgestern für verschollen gehaltene Ausgabe Nummer 3 sind zum Preis von einem bzw. 2,50 Euro erhältlich. Die Zusammenstellung aller noch lieferbaren Datenschleudern gibt es zum Sonderpreis von 99 Euro inklusive Porto innerhalb Deutschlands, ansonsten 108 Euro.
Momentan ist die Bestellseite noch etwas spartanisch, und es kann auch nur durch eine formlose Bestell-E-Mail bestellt werden. Die Infrastruktur steht jedoch bereits, und daher haben wir beschlossen, die wertvollen gedruckten Informationsträger nicht länger zurückzuhalten. Im Laufe der nächsten Zeit wird es zusätzlich noch einen schicken Click-And-Buy-Webshop geben.
Einige Ausgaben sind zusätzlich als PDF-Version verlinkt, auch hier ist geplant, alle Ausgaben entweder als HTML- oder PDF-Version online zugänglich zu machen.
Fragen und Anregungen per E-Mail an dsorder@ccc.de, die Bestellseite selbst mit allen weiteren Informationen findet sich unter www.ccc.de/ds/.
2:18
23:03 Laut eines Artikels von Spiegel-Online wird Bill Gates zusammen mit Wirtschaftsminister Wolfgang Clement die Initiative "Deutschland sicher im Netz" vorstellen. Ziel des Projekts soll die Bekämpfung verschiedener Risiken sein, denen Internet-Benutzer oftmals ausgesetzt sind, wie z. B. Viren oder das Ausspähen von Paßwörtern ("Phishing"). Bill Gates betont damit erneut, wie wichtig das Thema Sicherheit für Microsoft und seine Kunden ist, allerdings geben die bisherigen Erfahrungen mit Microsoft wenig Anlaß zu Optimismus.
Vor mehr als drei Jahren hat Bill Gates persönlich die Microsoft-Entwickler angewiesen, sich mehr auf die Sicherheit statt auf neue Funktionen zu konzentrieren (Sicherheit hat Vorrang). Dazu bemerkt Lars Weiler, Sprecher des Chaos Computer Clubs: "Leider vergeht kaum ein Monat, ohne daß Microsoft eine Sicherheitslücke in ihren Produkten eingestehen muß – besonders oft ist der sehr verbreitete Web-Browser Internet Explorer betroffen."
Einige Beispiele:
Anfang Januar wurde ein Fehler des Internet Explorers (IE) bekannt, der einem speziell präparierten FTP-Server das Überschreiben von Dateien auf der Festplatte des Anwenders ermöglichte.
Mitte Januar wurde ein Angriff veröffentlicht, der eine Hintertür auf dem Rechner des Anwenders installiert, wodurch der betroffene Rechner über das Internet ferngesteuert werden kann. Für den erfolgreichen Angriff genügte bereits das Öffnen einer Webseite mit dem IE.
Ende Januar mußte Microsoft eingestehen, daß ein Sicherheits-Update für den IE nicht alle kritischen Lücken geschlossen hat.
Der Monat davor war unter dem Aspekt der Sicherheit nicht besser, eher im Gegenteil. Mitte Dezember wurde eine neue Schwachstelle bekannt, mittels derer einem Anwender eine beliebige falsche Webseite untergeschoben werden kann. Dadurch kann ein Angreifer z. B. Zugangsdaten zu Online-Banking oder E-Mail-Accounts ausspähen.
Daß es nicht immer nur der IE ist, zeigt eine andere Meldung aus dem Dezember. Ein Fehler in Wordpad ermöglicht das Ausführen von beliebigem Code mit den Rechten des angemeldeten Benutzers. Ein Fehler in der Windows-Firewall führt dazu, daß eigentlich nur für das interne Netz bestimmte Datei-Freigaben vollständig über das Internet erreichbar sind.
Besonders unangenehme Nachrichten gab es im November. Computer von IE-Benutzern wurden automatisch mit einem Trojanischen Pferd infiziert. Auch hier genügte das einfache Öffnen einer bestimmten Webseite.
Diese Aufzählung ließe sich noch lange fortsetzen, Berichte über Sicherheitsprobleme von Microsoft-Produkten lassen sich in erschreckend hoher Anzahl finden. Es gibt verschiedene Ansätze, wie mit den bekanntgewordenen Sicherheitslücken umzugehen ist.
Eine deutliche Verbesserung der Sicherheit für Windows-Anwender ergäbe sich schon allein dadurch, würde Microsoft das Betriebssystem Windows in einer sicheren Standardkonfiguration ausliefern, vor allem in Hinblick auf überflüssige Netzwerk-Dienste, welche immer wieder Ziel von automatisierten Wurm-Attacken sind und diese erst ermöglichten.
Immer mehr Experten raten generell von der Verwendung des Internet Explorers ab und empfehlen alternative Browser wie z. B. Firefox.
Microsoft selber rät dazu, keine Links in Webseiten anzuklicken, sondern die Adresse von Hand einzutippen, um Fälschungen zu erschweren.
Das von Microsoft empfohlene Installieren aller verfügbaren Sicherheits-Updates ist in der Praxis weniger effektiv als angepriesen. Updates für bekannte kritische Fehler sind teilweise fehlerhaft, beheben nicht immer das eigentliche Problem und lassen manchmal Monate auf sich warten.
Angesichts der bisherigen schlechten Leistung von Microsoft auf dem Gebiet der Sicherheit betrachtet der CCC die neuesten Ankündigungen mit Skepsis. "Es bleibt abzuwarten, was die Initiative für den normalen Anwender bewirken kann und ob das drei Jahre alte Versprechen von Bill Gates, Sicherheit habe in Zukunft höchste Priorität, endlich eingelöst wird", so Weiler. Anwender, die darauf nicht mehr warten wollen, können bereits heute zu den vorhandenen Alternativen wie z. B. GNU/Linux, BSD oder MacOS X greifen.
17:59 Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der unter anderem vom CCC unterstützte Schreibwettwerb "Schreibrecht 2006" der Telepolis-Redaktion, die besten Wettbewerbsbeiträge werden mit Geld- und Sachpreisen belohnt.
Mitmachen kann jeder, dem die Themen Datenschutz und Bürgerrechte am Herzen liegen. Bei den Texten kann es sich um Essays, Erzählungen oder Berichte handeln. Die Einreichungen werden in Telepolis online veröffentlicht. Die Telepolis-Leser entscheiden über einen Publikumspreis, der mit 500 Euro dotiert ist. Zudem spendiert die c't für den ersten Preisträger ein Jahresabo und eine DVD mit dem kompletten c't-Archiv. Für weitere vier Gewinner gibt es jeweils ein Jahresabo der c't und ein Datenschutzpaket. Eine namhaft besetzte Jury wird gesondert die beste Einreichung mit einem Geldpreis von 1.000 Euro prämieren (die c't legt dazu noch ein Jahresabo und eine DVD mit dem kompletten c't-Archiv). Der Preis wird während "Wizards of OS 4: Information Freedom Rules" (14.-16. September) in Berlin verliehen. Einsendeschluß ist der 15. Juli 2006.
14:12
Damit handelten die Abgeordneten entgegen dem ausdrücklichen Rat der in den Ausschüssen bei der Beratung des Gesetzes gehörten Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch von Seiten der Internetwirtschaft und vom Bundesrat war die Gesetzesänderung scharf kritisiert worden. Mit Ausnahme der PDS und eines einsamen SPD-Abgeordneten votierte nun die ganz große Koalition der Ahnungslosen dafür, Deutschland zur Berufsverbotszone für Computersicherheitsexperten zu machen.
Durch die ausgesprochen weite Fassung des Gesetzes wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von präventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern geprüft werden kann, in Deutschland strafbar. Diese Werkzeuge sind jedoch essentiell, um die Sicherheit von Computersystemen zu gewährleisten. Das allgemeine Verbot dieser Software ist etwa so hilfreich wie die Herstellung und den Verkauf von Hämmern zu verbieten, weil damit manchmal auch Sachbeschädigungen durchgeführt werden.
Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Clubs, kommentierte: "Das Verbot des Besitzes von Computersicherheitswerkzeugen öffnet auch dem Einsatz des Bundestrojaners Tür und Tor. Industrie und Bürgern wird systematisch die Möglichkeit genommen, ihre Systeme adäquat auf Sicherheit zu überprüfen. Dieses Verbot gefährdet die Sicherheit des IT-Standorts Deutschland."
So wie die Autoindustrie ihre Fahrzeuge mit Crashtests sicherer macht, wird in der Computerbranche die Systemsicherheit durch den kontrollierten Einsatz von Angriffsprogrammen geprüft. Es wird in Zukunft für sicherheitskritische Computersysteme nicht mehr zweifelsfrei legal möglich sein zu testen, ob sie sicher sind oder nicht.
Auf dem Jahreskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Innenminister Schäuble die geplante Zertifizierung "vertrauenswürdiger" Sicherheitsdienstleister angekündigt. Mit diesem Schritt sollen offenbar die Fähigkeiten und das Wissen, die für effektive Sicherheitsprüfungen von Computersystemen nötig sind, in den Händen von durch die Regierung handverlesenen Hoflieferanten monopolisiert werden, während die unabhängige Computersicherheitsforschung nach Belieben selektiv kriminalisiert werden kann.
CCC-Sprecher Müller-Maguhn dazu: "Die Erklärungen des Innenministers zur Computersicherheit sind reine Lippenbekenntnisse. Hier wird systematisch der gesetzliche und organisatorische Rahmen geschaffen, um Bürger und Unternehmen wehrlos gegenüber Computerangriffen, Wirtschaftsspionage und auch dem Bundestrojaner zu machen. Sicherheitsforschung kann nur noch in einer unannehmbaren rechtlichen Grauzone stattfinden."
2:09 Der Versand alter Datenschleudern geht in die Sommerpause – ab dem 30. Juli wird bis zum 10. September 2006 kein Versand stattfinden. Wer also noch eines der überraschend begehrten Komplettsets aller noch lieferbaren Datenschleudern für 99 Euro inklusive Versand bestellen möchte, sollte sich beeilen. Die Annahme von Bestellungen für einzelne Ausgaben wurde bereits eingestellt – ab dem 10. September können dann auch wieder Einzelausgaben bestellt werden.
Das Datenschleuder-Komplettset besteht traditionell aus jeweils einem Exemplar aller noch in ausreichender Menge vorhandenen Datenschleuder-Ausgaben des Archivs, momentan 77 Exemplare der Ausgaben 1 bis 90. Beim Frühjahrsputz des Archives wurden noch einige Kartons mit alten Ausgaben gefunden, sodaß kurzzeitig auch bereits für ausverkauft gehaltene Exemplare wie die Ausgabe 25 oder 35 wieder lieferbar sind. In einem Komplettset werden alle Datenschleudern verschickt, die zum Zeitpunkt des Geldeinganges lieferbar sind.
Leider ist der Zahn der Zeit auch an unseren alten Schleudern nicht spurlos vorbeigegangen, einige der alten Ausgaben sind daher nur noch leicht vergilbt oder mit angerosteten Tackernadeln lieferbar. Die Datenschleuder-Sets sind selbstverständlich auch für Nichtmitglieder bestellbar (und, ehrlich gesagt, ich habe keine Ahnung, warum das überhaupt eine FAQ ist..), auch eine Lieferung ins Ausland ist möglich. Auslandslieferungen des Komplettsets kosten inklusive Porto und Verpackung 108 Euro.
Fragen, Bestellungen und ähnliches wie immer per E-Mail an ds-order (at) ccc.de
17:27 Die Firma HSG Wahlsysteme hat offenbar damit gerechnet, daß bald herauskommt, wie primitiv und technisch mangelhaft die Nedap-Wahlcomputer sind, die von ihr in Deutschland vertrieben werden. Schulze Geiping: Ich habe das in dieser Art und Weise erwartet und bin eigentlich nur etwas erstaunt darüber, daß es so lange gedauert hat! Nur gut, daß es der Chaos Computer Club und nicht ein radikaler Provinzpolitiker war, der diese Erwartung zuerst erfüllt hat.
Die prinzipielle Unmöglichkeit, einen manipulationsfesten Wahlcomputer zu bauen, räumt Schulze Geiping selbst ein: Nun wird man aber an keiner Stelle in Prozessen technische Geräte einbauen können, die von sich aus gegen rechtswidrige und verbrecherische Handlungen immun sind. Dies zu glauben ist naiv.
HSG Wahlsysteme bietet noch ein paar letzte schwache Abwehrargumente: Die Wahlgeräte werden immer in einer 'geschützten Umgebung' gelagert, vorbereitet und betrieben. Damit muß offenbar der Keller des Rathauses gemeint sein, in dem, nur geschützt von einem Billig-Schließzylinder aus dem Baumarkt, die Nedap-Wahlcomputer zusammen mit den Putzmitteln gelagert werden. Der Schutzwert der üblicherweise verwendeten Schlösser ist selbst gegenüber einem ungeübten Angreifer marginal, wie hinlänglich bekannt ist.
Aber es gibt ja noch das bewährte Konzept der Abschreckung: Eine Manipulation der Geräte, gleich an welcher Stelle im Prozeß, ist gesetzeswidrig und wird strafrechtlich verfolgt! Daß ein Wahlmanipulator selbstverständlich nicht entdeckt werden möchte, scheint Herrn Schulze Geiping komplett entgangen zu sein. Und das, obwohl er doch auf technischer Ebene erkannt hat, daß ein Wahlcomputer die Entdeckung von Manipulationen praktisch unmöglich macht. Manipulationsversuche können bei technischen Geräten nie ausgeschlossen werden, isoliert betrachtet mögen sie sogar Erfolg haben, so Schulze Geiping.
Leider scheinen die Spezialexperten von HSG Wahlsysteme in puncto Bedrohungsmodellierung erhebliche Scheuklappen zu tragen. Im Statement heißt es: Ein weiteres Sicherheitskriterium liegt darin, daß alle Geräte 'stand-alone-Geräte', also nicht vernetzt sind. Dies schließt ein externes 'Einhacken' per se aus. Die eigentliche Bedrohung wird dabei komplett ignoriert: der Innentäter. Ein realistisches Szenario für eine Wahlmanipulation ist eine Gruppe skrupelloser Lokalpolitiker, die wiedergewählt werden will. Solche Täter haben im Zweifel problemlosen Zugang zu den gelagerten Wahlcomputern. Sie brauchen sich nicht "von außen" einzuhacken, sie sind bereits drin.
Ein Sprecher des Chaos Computer Club faßt zusammen: Alle Argumente der Befürworter von Wahlcomputern lassen sich nunmehr auf ,Aber wir passen doch drauf auf' reduzieren. Innentäter werden gar nicht in Betracht gezogen. Das Kernproblem der nicht vorhandenen Überprüfbarkeit der Wahl für den einfachen Bürger wird weiterhin ignoriert.
Mit der durch die Forschungsresultate des CCC notwendig gewordenen Einzelüberprüfung aller Wahlcomputer durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bei der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus wird die so gerne angeführte Kostenersparnis für die Gemeinde als allerletztes Argument ebenfalls hinfällig. Da nun nicht einmal mehr die Herstellerfirma die technische Nichteignung der Wahlcomputer bestreitet, erneuert der Chaos Computer Club seine Forderung nach einem sofortigen Verbot von Wahlcomputern in Deutschland. Wahlen mit Zettel und Stift funktionieren und können von jedem Bürger überprüft werden. Es gibt keinen Grund, stattdessen ein nachgewiesenermaßen riskantes, mangelhaftes und teures System zu verwenden.
15:10
U23 ist ein Projekt für junge Hacker und Haecksen bis 23 Jahre. An sechs Terminen werden die Teilnehmer in die Welt von Betriebssystemen und Mikrocontrollern eintauchen.
Unter Anleitung von Tutoren implementierst Du in einer Gruppe ein Betriebssystem für einen Atmel ATmega168 Mikrocontroller. Zunächst wirst Du lernen, wie man einen Mikrocontroller programmiert und Leuchtdioden und Taster ansteuert. Danach werden Dir die Problematik, verschiedene Aufgaben "gleichzeitig" zu erledigen und Vor- wie Nachteile von kooperativem und preemptivem Multitasking erläutert. Dein Ziel ist es, mit Deiner Gruppe zusammen ein möglichst kleines und effizientes Betriebssystem zu programmieren, mit dem nachher mehrere nebenläufige Prozesse realisierbar sind. Die Ergebnisse werden im Rahmen eines OpenChaos der Öffentlichkeit vorgestellt.
Am 4. August um 20 Uhr findet ein unverbindlicher Informationsabend mit anschließender Anmeldemöglichkeit statt. Dieser Abend ist nicht verpflichtend.
Wir werden den Chaos Computer Club Cologne bzw. den Chaos Computer Club Darmstadt vorstellen, das Experimentierboard, mit dem ihr arbeiten werdet, und den groben Ablauf des U23 zeigen. Wer seine Eltern noch überzeugen muß, kann sie ruhig mitbringen.
Zum zweiten Mal findet das U23 parallel an zwei Orten statt: in Köln im Labor des Chaos Computer Club Cologne e.V. im Keller der alten Kartonagenfabrik Seybold, Vogelsanger Str. 286 in Köln-Ehrenfeld und in Darmstadt an der Technischen Universität (Stadtmitte), Informatikbau (Piloty-Gebäude).
Alles weitere findest Du auf der U23-Seite.
18:32 Weißt Du mehr? Willst Du mehr wissen? Mit sachdienlichen Hinweisen oder Fragen wende Dich bitte an biometrie@ccc.de.
14:24 Seit dem 19. März 2007 wird die aktuelle ELSTER-Software für das Jahr 2006/2007 in der Version 8.1.0.0 [1] für den Steuerbürger bereitgestellt. Schon von Anfang an hegten Experten Zweifel an der Integrität der 18 MB großen .exe-Datei. Nach einer mehrtägigen intensiven Analyse fand der Chaos Computer Club (CCC) nun deutliche Hinweise, dass über die fragwürdige Software der sog. Bundestrojaner [2] verbreitet wird.
Der Bundestrojaner, kürzlich als neues Werkzeug des überwachungsstaates in die Schlagzeilen geraten, soll das Ausspähen der gesamten steuerpflichtigen Bevölkerung ermöglichen. Jeder Bürger mit eigenem Einkommen wird in Zukunft verpflichtet, die Steuererklärung mittels ELSTER-Software abzugeben. Dass es dem CCC nach wenigen Tagen gelang, den Trojaner ausfindig zu machen, spricht nicht eben für die Qualität der Spitzelsoftware.
Die Analyse zeigte verschiedene verdächtige Module, wie z. B. wte0104-brsjm.digit, das u. a. vorhandene Mikrofone und Kameras in modernen Computern einschalten kann. Weitere Routinen dienen der Durchsuchung der auf dem Rechner gespeicherten Dateien. Eine Funktion sendet Daten vom Benutzerrechner ferngesteuert an den BKA-Rechner mit der IP-Adresse 217.7.176.25 [3].
Der Trojaner tauscht offenbar auch einige Systemdateien aus, um sich unabhängig vom ELSTER-Programm auf dem System einzunisten. Die Schadsoftware erzwingt danach einen Neustart des Rechners. Auf dem Bildschirm des betroffenen Computers erscheint dazu die Fehlermeldung: "Systemfehler 70797976 – Neustart erforderlich."
Pikanterweise wird ein Port auf dem infizierten Rechner geöffnet, der es erlaubt, neue Suchbegriffe nachzuladen. Das ist insofern problematisch, da die Suchfunktion eine Schwachstelle enthält, die es einem Angreifer erlaubt, nicht nur Suchbegriffe, sondern beliebige Daten und ausführbaren Code auf dem Rechner zu platzieren. "Damit ist der unbemerkten Manipulation aller Daten Tür und Tor geöffnet," sagte CCC-Spezialexperte Jens-Thorben Janckiewozki.
Eine erste Ausnutzung dieser Nachladeschwachstelle wurde auch schon in der freien Wildbahn beobachtet. Ein schwer zu analysierender, auf Schwachstellen des Bundestrojaners aufsetzender Wurm dient wahrscheinlich dem Abfangen von PIN- und TAN-Eingaben von Onlinebanking-Benutzern der Postbank. Auch erste Zusammenschlüsse von gekaperten Rechnern zu sogenannten Botnetzen wurden im Verlaufe des Samstags beobachtet. Der Chef des BSI hatte unlängst Botnetze als größte Gefahr im Internet ausgemacht.
Bisher war weder das BKA noch das Bundesinnenministerium für eine Stellungnahme zu erreichen. Unter der Hand gab ein Techniker des BKA jedoch zu, dass in den eigenen Reihen niemand den Trojaner programmiert hätte. Dafür mussten schon aus Kostengründen im Ausland Fachkräfte angeworben werden. Die großen Antivirenhersteller haben mittlerweile ebenfalls mit der Analyse begonnen und hoffen in den nächsten Tagen entsprechende Updates zu verbreiten.
Nachtrag: Aufgrund heftiger Reaktionen und entsprechender Nachfragen sehen wir uns angehalten, darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser Meldung um einen Aprilscherz handelt. Der CCC kann natürlich trotzdem nicht ausschließen, dass die Elster-Software den Bundestrojaner oder schlimmeres enthält.
23:45 In seiner heutigen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Bundestagswahl im Jahre 2005 haben die Karlsruher Richter klargestellt, dass nachvollziehbare und geheime Wahlen zum Kern unseres demokratischen Systems gehören. Dieser wird durch den Einsatz von Wahlcomputern ausgehöhlt. Es müsse auch "Menschen ohne technische Fachkenntnisse" möglich sein, die Wahl komplett nachzuvollziehen. Dazu dürfen Wählerstimmen zu keiner Zeit einzig und allein in elektronischen Speichern abgelegt sein.
Die bisher praktizierte und vom Bundesinnenministerium und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt propagierte Kultur des Expertentums, bei der sich die Wähler auf eine vorab festgelegte Vertrauenswürdigkeit der Computersysteme verlassen müssen, hat sich damit erledigt. Der demokratische Urakt darf nicht der unmittelbaren Kontrolle der Wählers entzogen werden.
"Wer jetzt noch mit dem digitalen Zeitgeist oder der angeblich besseren Effizienz elektronischer Wahlen argumentiert, hat nicht verstanden, was das Wesen von Demokratie ist und sollte nicht weiter mit wesentlichen Aspekten des Wahlvorgangs betraut werden", sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club.
Zwar hat das BVerfG die Tür für elektronische Wahlen einen Spalt breit offengelassen, allerdings nur, wenn der Wähler jederzeit ohne Fachkenntnisse die Korrektheit der Stimmabgabe und -auszählung überprüfen kann. Diese Anforderungen an Wahlcomputer bedeuten jedoch defacto ein Verbot, da die ökonomischen Argumente für den Einsatz von Wahlcomputern hinfällig werden, sobald mindestens ein Wähler das Nachzählen der Papierstimmen verlangt.
Engling kommentierte die vom Bundesverfassungsgericht errichteten Hürden, "Wir sind gespannt, ob zukünftige Hersteller von Wahlcomputern in der Lage sind nachzuweisen, dass ihre Systeme den von den Richtern bestimmten Grundsätzen entsprechen. Der CCC wird sicher sehr genau hinschauen."
Gleichzeitig stärkte das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der geheimen Stimmabgabe, was die Einführung von Online-Wahlsystemen erheblich erschwert. Kernprobleme etwa von Internet-Wahlsystemen sind – neben der mangelnden öffentlichkeit – möglicher Stimmenkauf oder die Abgabe einer Stimme von jemand anderem als dem Computerbesitzer.
Den Kommunen, die trotz umfangreicher öffentlicher Debatten über die Wahlcomputer, auf die Werbeversprechen von 20-jähriger Verwendbarkeit des Herstellers NEDAP hereingefallen sind, bleibt nun nur noch die Schadensbegrenzung. "Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.", so Engling weiter, "Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein."
23:45
1:00 Leider sind seit heute, 27.12. 19:14 Uhr die Tickets ausverkauft. Falls du noch nicht angreist bist, plane bitte um und genieße das Kongressprogramm per Live-Stream bequem von zuhause, statt draußen vorm bcc in der Kälte zu stehen.
Die Streams könnt ihr hier clicken:
1:00
1:00 Am heutigen Donnerstag wird der EU-Ministerrat das Telekom-Paket, das aus mehreren neuen Richtlinien für elektronische Kommunikation (Mobil- und Festnetztelefonie, Rundfunk und Internet) besteht, erneut verhandeln. Eigentlich gehören Inhalte von Kommunikation nicht in den Kompetenzbereich von europäischen Richtlinien, die Lobbyisten der Musik- und Filmindustrie haben jedoch ganze Arbeit geleistet. Wird das Telekom-Paket unverändert beschlossen, droht in zwei Jahren in Deutschland eine weitere Verschärfung der systematischen Überwachung der Telekommunikation und eine neue Jagd auf Filesharer bis hin zu Internetentzug ohne richterlichen Beschluss.
Unter dem Deckmantel der Regulierung des Telekommunikationsmarktes sollen in dem Paket grundlegende Freiheitsrechte der Europäer beschnitten werden. Das Recht auf freien und ungehinderten Zugang zu Kommunikation und Information wird dem Profitstreben der Unterhaltungsmafia geopfert. Ohne Zugang zum Internet ist der Mehrheit der Deutschen eine normale Lebensführung jedoch nicht mehr möglich. Ein Studium an einer deutschen Universität ist z. B. ohne Internetnutzung undurchführbar, da alle wesentlichen Informationen und Verwaltungsvorgänge elektronisch übermittelt werden. Mit der Umsetzung der von der Bundesregierung propagierten eGovernment-Ziele kommt ein Ausschluss vom Internet de facto einem Entzug der Bürgerrechte gleich.
Zeitgleich versuchen konservative Internetausdrucker wie Familienministerin Ursula von der Leyen und Wirtschaftsminister Michael Glos unter der Flagge "Bekämpfung von Kinderpornographie" eine flächendeckende Internet-Zensurinfrastruktur durchzudrücken. Der CDU-Plan sieht vor, Provider zur Installation von Filtersystemen zu verpflichten. Internet-Routerhersteller bieten solche Geräte gern zur "Optimierung der Bandbreitennutzung" für Internetanbieter an. Dass sie ohne weiteres zur Zensur beliebiger Internetinhalte benutzt werden können, ist bislang kaum bekannt. Mit der durchgehenden Installation solcher Zensurgeräte wäre das komplette Ausblenden missliebiger oder oppositioneller Inhalte für den Normalnutzer problemlos möglich. Einzig die Frage, wer nach welchen Kriterien die Zensurlisten verwaltet, ist dann noch von Belang.
Damit begeben sich Europa und Deutschland auf eine Stufe mit Diktaturen und Unterdrückungsregimes, die ihre Bevölkerung nach eigenem Bekunden auch nur vor 'schlechten Einflüssen' schützen wollen, sagte CCC-Sprecher Dirk Engling. Die für Innovation, Fortschritt, Meinungsfreiheit und gesellschaftliche Entwicklung zwingend notwendige Netzneutralität wird damit ausgehebelt.
Die Unterdrückung von Kinderporno-Seiten ist nur der Vorwand, um eine solche Zensurinfrastruktur einzuführen. Gesellschaftliche Probleme wie Kinderpornographie sind jedoch nicht durch Wegschauen und Ausblenden zu lösen. Stattdessen müssen die Strafverfolgungsbehörden endlich mit genügend Personal und Infrastruktur ausgerüstet werden, um effektiv und gezielt gegen die Hersteller und Verbreiter von Kinderpornographie vorzugehen. Die Regierung versucht hier wieder einmal, untaugliche und ineffiziente Maßnahmen als Lösung zu verkaufen, anstatt ausreichend Ressourcen für wirksame und zielführende Vorgehensweisen bereitzustellen.
Der Chaos Computer Club wendet sich gegen jede Form der Einschränkung des Zugangs zu ungehinderter Kommunikation und Information. Der freie Informationsaustausch ist einer der Grundpfeiler der westlichen Zivilisation und darf nicht Profitinteressen von Medienkonzernen oder vorgeblicher Kriminalitätsbekämpfung geopfert werden. Anstatt den Zugang zum Internet endlich als elementare Voraussetzung für die kulturelle Teilhabe und Umsetzung des Menschenrechts auf Information und Kommunikation anzuerkennen, diskutieren Politiker nach wie vor, unter welchen Voraussetzungen Menschen von diesem Medium ausgeschlossen werden können.
Wieder einmal werden hier Geist und Buchstabe der Verfassung ignoriert. Ob dies nun aus Unfähigkeit oder Böswilligkeit geschieht, ist mittlerweile unerheblich geworden, fasste CCC-Sprecher Dirk Engling zusammen.
1:00
2:00 Der CCC veröffentlicht heute einen umfänglichen Wahlbeobachterbericht. [1] Nach den Beobachtungen in den Wahllokalen ist klar, dass wichtige Regeln beim Einsatz der manipulationsanfälligen Wahlcomputer weiterhin missachtet wurden. Im Detail wurden die schon bei früheren Wahlbeobachtungen [2] festgestellten Sicherheitsprobleme sowie Schwierigkeiten bei Aufbau, Betrieb, Auszählung und der eigentlichen Wahlhandlung bestätigt. Auch die Versprechen der Hersteller und Verkäufer der Wahlcomputer, dass Personal und damit Kosten gespart würden, wurden eindeutig widerlegt.
Es zeigte sich weiterhin, dass auch nach der breiten Debatte in der Öffentlichkeit sowie der unmittelbar bevorstehenden mündlichen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am Dienstag, den 28. Oktober, in den Gemeinden kaum ausreichende Sensibilität für die Probleme und Gefahren des Wahlcomputereinsatzes besteht.
Die Vertrauensseeligkeit der Wahlhelfer ist ungebrochen, sagte CCC-Sprecher Dirk Engling, doch das bereits unterminierte Vertrauen der Wähler in die Korrektheit des Wahlergebnisses schwindet zusehends.
Die Schwierigkeiten im Umgang mit den Nedap-Wahlcomputern betrafen nicht nur die Wahlvorsteher und Wahlhelfer, die mit Technikausfällen und der komplexen Benutzerführung zu kämpfen hatten. Auch die Wähler mussten häufig bei der Stimmabgabe unterstützt werden, benötigten aufgrund der mangelhaften Beschriftung eigens bereitgehaltene Leselupen und mussten zudem vielerorts lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Einige Wähler wurden dadurch sogar von der Wahl ausgeschlossen.
Wer geglaubt hatte, bei den bisherigen Beobachtungen schon alle Möglichkeiten des Versagens dieser Risikotechnik gesehen zu haben, konnte noch unangenehm überrascht werden, sagte CCC-Sprecher Dirk Engling. Die Wahlcomputer waren eine Zumutung für die Wähler und eine Nervenprobe für die Wahlhelfer.
Von der Illusion "geschützter Umgebungen" bei Lagerung und Transport hatten sich die Wahlbeobachter schon bei früheren Einsätzen verabschiedet. Auch diesmal wurde allzu leichtfertiger Umgang mit den manipulationsanfälligen Computern beobachtet: Von der Lagerung über Nacht in ungesichterten Hinterzimmern, über fehlende Versiegelungen bis hin zu unbeaufsichtigtem Transport der Speichermodule mit den elektronischen Wahlergebnisse boten sich Möglichkeiten zur Manipulation zuhauf.
Es ist nun das Gebot der Stunde, Konsequenzen aus dem multiplen Versagen der Technik zu ziehen. Die Bundesrepublik sollte dem Beispiel der Niederlande folgen und Wahlcomputer grundsätzlich abschaffen, bevor wir hier Verhältnisse wie in Florida oder Ohio bekommen, kommentierte Engling die Ergebnisse der Beobachtung. Auch in den USA werden bei den anstehenden Präsidentenwahlen zum wiederholten Male massive Probleme mit defekten oder manipulierten Wahlcomputern erwartet.
Bei der Wahl in Brandenburg war es nicht möglich, die vom Computer errechneten Ergebnisse unabhängig zu überprüfen, da Nedap-Wahlcomputer keine solche Prüfung zulassen. Selbst die alten Nedap-Computer ohne Schutz vor dem Ausspionieren der Wählerstimme durch Funkabstrahlung waren weiter zulässig und im Einsatz.
Der CCC bedankt sich herzlich bei allen Freiwilligen!
Links:
2:00
2:00 Strömt herbei und bringt Picknick mit! Mehr als die Hälfte der Deutschen hat mittlerweile genug von immer mehr Überwachungsmaßnahmen [1], während die uns regierenden Internetausdrucker nicht einmal sachlich begründen können und wollen, wozu sie notwendig sind.
Der CCC wird mit einem eigenen Wagen teilnehmen, auf dem es neben dem allseits beliebten Bundestrojanerpferd eine Installation zur prophylaktischen Stilllegung von missliebigen RFID-Schnüffelchips und ähnlichem Ungeziefer geben wird. Kostenlos sind außerdem die kultigen Schäuble-Fingerabdruckattrappen zu haben.
Widerstand muss Spaß machen, also denkt Euch was aus und werdet kreativ. Gründe, die regierenden Sicherheitsfetischisten lautstark darauf hinzuweisen, dass wir lieber frei als rundumüberwacht sind, gibt es genug: biometrische Vollerfassung, Vorratsdatenspeicherung, automatische Kennzeichenerfassung, das absehbare elektronische Gesundheitskartendesaster, BKA-Gesetz-Allmachtsträume, Fluggastdatenspeicherung, lebenslange Steueridentifikationsnummer, Kontenevidenzzentrale, Videoüberwachung, Meldedatenverkauf, GPS-Wanzen, Bundes- und Bayerntrojaner, Bundeswehrspähpanzer- und Tornadoeinsatz im Innern, Telefon- und Internetüberwachung, "Quellen-TKÜ", Großer Lauschangriff, Jobcard, §129a-Missbrauch und Schäubles neues Bundesüberwachungshauptamt.
Links:
2:00
2:00 Weitere Informationen unter www.blinkenlights.net
2:00
2:00 Dieses Mal erst im Herbst findet das Chaosdock 2008 statt - die Veranstaltung für Mitglieder und Interessenten des CCCZH. Mit wenig festen Beiträgen dieses Jahr bestehen mehr Freiheiten sich direkt einzubringen und mit den Mitgliedern über Themen rund um Computern und dem verantwortungsbewussten Umgang mit ihnen zu diskutieren sowie in diesem Bereich Aktivitäten zu verfolgen - denn die Veranstaltung steht im Zeichen des weltweiten Freedom Not Fear 2008-Protesttages gegen den Überwachungswahn.
Als Eintrittsgeld für die Teilnahme am Event wird um CHF 10.-- gebeten, das der CCCZH-Kasse zugeführt wird.
Es besteht eine Küche, so dass Essen individuell oder gemeinsam zubereitet werden kann. Übernachtungsmöglichkeiten können dieses Jahr aber leider keine angeboten werden.
Die Veranstaltung geht jeweils um 12:00 an beiden Tagen los und gilt gegen Mitternacht am 11. sowie um 18:00 (zwecks Aufräumarbeiten) am 12. als beendet.
Als Eventseite gilt die Chaosdock 2008-Seite im CCCZH-Wiki. Der Fahrplan mit seinen wenigen Beiträgen dient nur als Grundgerüst einer Veranstaltung, die von der Aktivität der Teilnehmer lebt.
2:00
2:00 Für die am 28. September 2008 stattfindenden Kommunalwahlen in Brandenburg plant der CCC in den vom Wahlcomputereinsatz betroffenen Gemeinden eine umfangreiche Wahlbeobachtung. Um die 238 manipulationsanfälligen Wahlcomputer in den Wahllokalen nicht unbeobachtet zu lassen, werden noch Freiwillige zur Vervollständigung der Wahlbeobachterdelegationen gesucht.[1] Bei derartigen Beobachtungen Anfang des Jahres in Hessen waren zahlreiche Probleme festgestellt worden, die nun zu der Wahlprüfungsbeschwerde geführt haben, darunter eine Reihe gravierender Verstöße gegen die vorgeschriebenen Prozeduren der "sicheren Umgebungen". Selbst von Seiten der zuständigen Wahlleiter wird nun unumwunden zugegeben, dass die Sicherheit der NEDAP-Wahlcomputer gegen Manipulation ausschließlich von diesen unwirksamen Vorkehrungen abhängt.
Die Wahlbeobachtungen werden in den zehn betroffenen brandenburgischen Städten und Gemeinden - Bernau, Hennigsdorf, Mühlenbecker Land, Fredersdorf-Vogelsdorf, Neuenhagen, Hoppegarten, Teltow, Werder (Havel), Trebbin und Cottbus - von Freiwilligen durchgeführt. Dabei wird der Wahlablauf natürlich nicht gestört. Die freiwilligen Wahlbeobachter werden anhand einer Checkliste vorgehen, die auf den Erfahrungen der bisherigen Beobachtungen beruht und sich an internationalen OSZE-Standards orientiert. [2]
Wir beobachten mit Erstaunen, dass in den brandenburgischen Gemeinden weiterhin unverzagt diese Risikotechnologie eingesetzt wird. Nicht einmal die Komplettabschaffung der NEDAP-Wahlcomputer in den Niederlanden scheint den Verantwortlichen zu denken zu geben, kommentierte CCC-Sprecher Dirk Engling die Situation.
Das Bundesverfassungsgericht wird in absehbarer Zeit über die Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 entscheiden. Das Ende des Wahlcomputereinsatzes in Deutschland steht also vielleicht bald zu erwarten. Das brandenburgische Innenministerium zeigt dennoch eine erstaunliche Ignoranz gegenüber der aktuellen breiten Diskussion über die Risiken und Gefahren von Wahlcomputern. So verzichtet Brandenburg anders als Hessen auf Probewahlen, die belegen sollen, dass die Computer einwandfrei arbeiten.
Die in Hessen zur Wählerberuhigung verordneten Testwahlen fallen in Brandenburg vollständig aus. Die Risiken der Wahlcomputerbenutzung werden vom Innenministerium systematisch heruntergespielt, kommentierte Dirk Engling, CCC-Sprecher.
Die Stadt Bernau (bei Berlin) entschied sich erstmals dafür, die umstrittenen NEDAP-Systeme bei den Kommunalwahlen einzusetzen. Die örtliche Wahlleiterin Heike Jura verklärte die verwendeten Wahlcomputer zu bloßen Geräten: "Die Wahlbehörde möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den Geräten nicht – wie umgangssprachlich häufig fälschlicher Weise geäußert – um 'Wahlcomputer' handelt, sondern wie bereits erläutert um Stimmenzählgeräte, welche nicht an das allgemeine Computernetz angeschlossen sind, sondern mit Stimmenspeichermodulen arbeiten." [3]
Es herrscht offenbar völlige Ahnungslosigkeit bei den kommunalen Verantwortungsträgern. Selbstverständlich sind die NEDAP-Systeme vollwertige Computer, deren Software manipuliert werden kann, sagte CCC-Sprecher Dirk Engling.
Auch die Stadt Cottbus, in der sich die Stadtverordneten zunächst gegen die Wiederholung des Wahlcomputer-Experiments ausgesprochen hatten, wird nochmals geleaste NEDAP-Computer einsetzen. Die Stadt Wittenberge hingegen nahm das berechtigte Misstrauen, die undurchsichtige Kostenstruktur und die negativen Erfahrungen mit den Wahlcomputern zum Anlass, auf die intransparente Computerwahl wieder zu verzichten. Die Rückkehr zur bewährten Wahl mit Stift und Papier verdanken die Wittenberger Bürger ihrem neuen Oberbürgermeister.
Der CCC ruft alle am Fortbestand vertrauenswürdiger Wahlen Interessierten auf, an den Wahlbeobachtungen teilzunehmen und die Verantwortlichen in den Gemeinden zu befragen, woher sie ihr grenzenloses Vertrauen in Wahlcomputer nehmen.
Links und weiterführende Informationen
2:00
2:00 Roboter und autonome Fluggeräte werden immer ausgefeilter und sind mittlerweile auch dem Freizeitbastler zugänglich. Wird die Menschheit in Zukunft von denkenden Maschinen unterjocht, unser Leben auf Schritt und Tritt von selbständig handelnden Robotern be- und überwacht? Was passiert heute schon, und wohin geht die Reise? Ist es für Hacker ethisch verantwortbar, an dieser Technologie mitzuentwickeln? Welche Regeln werden nötig, wenn jeder eine Drohne fürs kleine Taschengeld bauen oder kaufen und fliegen kann?
Welche sinnvollen Anwendungen, die nicht auf den Bedarf von Sicherheitsapparat und Militär zugeschnitten sind, können wir uns für autonome Fluggeräte vorstellen? Entwickelt sich der Traum vom Fliegen für alle zum schlechten Trip? Diese und andere Fragen werden wir im Rahmen eines Vortragsprogramms auf der Motodrone am 20. September 2008 auf dem Flughafen Finowfurt debattieren und praktisch ausprobieren.
Motodrone ist das europäische Event für Wissenschaftler, Forscher und Entwickler im Bereich Open-Source-Flugroboter. Neben einem umfangreichen Vortragsprogramm gibt es Workshops, Flugdemonstrationen und Wettbewerbe. Das detaillierte Programm wird in den nächsten Tagen auf zu finden sein.
2:00
2:00